Ein neues Kapitel für die Geschlechtergerechtigkeit steht bevor
Am morgigen 12. April wird im Deutschen Bundestag eine Entscheidung von weitreichender Bedeutung getroffen. Zur Abstimmung steht der Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes, eine Neuregelung, die das Recht auf die selbst bestimmte Geschlechtsidentität rechtlich verankern soll. „Es ist aus menschenrechtlicher Perspektive unabdingbar„, betont Beate Rudolf, die Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, „dass dieses Gesetz zur Abstimmung steht„.
Beate Rudolf weist darauf hin, dass die aktuellen Regelungen im Transsexuellengesetz, die eine Fremdbewertung durch Gutachten erfordern, als entwürdigend und überholt gelten. Dieses Vorgehen sei für viele Betroffene eine massive Belastung und stehe im Widerspruch zur Würde des Einzelnen.
Die Verabschiedung dieses Gesetzes setze ein deutliches Zeichen gegen Transfeindlichkeit und die Diskriminierung von transgeschlechtlichen Menschen, so Rudolf weiter. Gerade in der aktuellen Zeit, in der öffentliche Debatten oft von Vergiftung und Fehlinformation geprägt seien, sei dies ein unerlässlicher Schritt.
„Dies ist gerade auch angesichts der vergifteten öffentlichen Debatte dringend nötig.“
Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte
Die Stellungnahme des Deutschen Instituts für Menschenrechte betont ebenfalls, dass Streichungen hinsichtlich der Meldepflicht von Änderungen des Geschlechtseintrags und des Vornamens durch die Meldebehörden, ein Schritt in die richtige Richtung seien. Diese Verpflichtung war nicht nur ein Eingriff in die Datenschutzrechte, sondern auch potenziell abschreckend für die betroffenen Personen.
Trotz der Fortschritte, die der Gesetzentwurf verspricht, bleiben auch kritische Stimmen innerhalb des Instituts nicht aus. Nele Allenberg, Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland/Europa, bemängelt insbesondere, dass problematische Passagen wie die Regelung zum Hausrecht beibehalten wurden. Sie betont, dass die bloße Befürchtung eines Missbrauchs von Menschenrechten nicht dazu führen darf, diese Rechte zu beschränken. Deutschland habe vielmehr die Verpflichtung, wirksame Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Insbesondere betont das Institut die Alltagsrealität transgeschlechtlicher Menschen, die häufig von Nichtanerkennung und Hass geprägt ist. Jugendliche mit transgeschlechtlicher Identität weisen ein deutlich erhöhtes Risiko auf, an Depressionen oder Angststörungen zu leiden. Das Selbstbestimmungsgesetz sei somit ein entscheidender Grundstein für die menschenrechtlich gebotene Anerkennung und Gleichstellung transgeschlechtlicher Menschen.
Das Institut appelliert an die Bundestagsabgeordneten, das Selbstbestimmungsgesetz zu unterstützen und damit ein unverzichtbares Zeichen für Gleichberechtigung und Menschlichkeit zu setzen. Morgen entscheidet sich, ob dieses starke Signal der Unterstützung und des Respekts für transgeschlechtliche Menschen vom Bundestag ausgehen wird.