Die Zukunft der patientenzentrierten Gesundheitsversorgung beginnt heute
Die Optimierung der Gesundheitsversorgung steht vor zahlreichen Herausforderungen, von überfüllten Notaufnahmen und langen Wartezeiten, bis hin zu älter werdenden Praxen, die für junge Mediziner wenig Anreiz bieten. Ungeachtet dessen sind vielversprechende neue Ansätze häufig regulativen Hürden unterworfen und schaffen es nicht in die endgültige Gesetzgebung. Um diese Blockade zu durchbrechen, präsentiert die AOK ein richtungsweisendes Konzept: „Gesundheitsregionen: Sektorenunabhängige Versorgung gestalten„. Diese Initiative zielt darauf ab, die Versorgung patientenorientierter zu gestalten und gleichzeitig den Akteuren vor Ort mehr Gestaltungsspielraum zu geben.
Drängende Probleme und innovative Lösungsansätze
Trotz des Starts des Stellungnahme-Verfahrens zum Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung durch das Bundesgesundheitsministerium hat die Vorstandsvorsitzende Dr. Carola Reimann ihre Enttäuschung darüber geäußert, dass fortschrittliche Konzepte nicht berücksichtigt wurden. „Ein entkerntes Gesetz ohne Lösungsansätze für die Kommunen wird den steigenden Erwartungen nicht gerecht“, moniert sie. Die aktuelle Gesetzgebung bleibe hinter den Möglichkeiten zurück, und eine fragliche Honorarreform befriedige nicht den Bedarf an echter Verbesserung.
Eine neue Rechtsgrundlage für flexible Lösungen
Die Geschäftsführerin Versorgung im AOK-Bundesverband, Dr. Sabine Richard, unterstreicht die Notwendigkeit eines flexiblen Rechtsrahmens für „regionale sektorenunabhängige Versorgung“ (RegioSV). Nur so könnten Akteure vor Ort schnell und adäquat auf sich wandelnde Bedingungen reagieren. Initiative und Engagement dürfen nicht länger an starren sektoralen Grenzen scheitern.
Regionale Vielfalt und intersektorale Zusammenarbeit
Wichtige regionale Akteure – darunter Kranken- und Pflegekassen – könnten gemäß des vorgeschlagenen Konzepts direkt mit maßgeblichen Leistungserbringern kooperieren und dabei Freiräume nutzen, die derzeit der besonderen Versorgung nach Paragraf 140a SGB V vorbehalten sind. Dadurch ließen sich auch Langzeitpflege-Einrichtungen und lokale Behörden in die Gestaltung der Gesundheitsversorgung miteinbeziehen. Dieser integrative Ansatz ermöglicht es, auf spezifische regionale Bedingungen einzugehen und passende Lösungen zu entwickeln.
Innovative Versorgungssituationen erfordern mutige Konzepte
- Die Grundprinzipien des Konzepts umfassen die Anschlussfähigkeit an bestehende sowie neue Versorgungselemente.
- Insbesondere Primärversorgungszentren und Gesundheitskioske als Beratungsangebote könnten von erweiterten regionalen Handlungsfreiheiten profitieren.
- Um eine effektive und zügige Umsetzung zu gewährleisten, müssten überregulatorische Barrieren abgebaut werden.
Die Versorgungsexpertin Richard sieht diverse Anwendungsszenarien für das AOK-Konzept. Intelligente Vertragsvereinbarungen vor Ort könnten beispielsweise stationäre Ressourcen für ambulante Angebote erschließen und somit das Gesundheitswesen insgesamt nachhaltig stärken.
Der detaillierte und umfassende Vorschlag des AOK-Bundesverbandes markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung einer modernen, flexiblen und sektorenübergreifenden Gesundheitsversorgung. Für weitere Informationen steht das vollständige Positionspapier des AOK-Bundesverbandes auf deren Webseite zum Download bereit und für Presserückfragen ist Dr. Kai Behrens als Ansprechpartner verfügbar.