Die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete sorgt für Diskussionen.
Der Paritätische Gesamtverband hat das am heutigen Tage verabschiedete Gesetz zur Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete deutlich kritisiert. Die Hauptkritikpunkte des Verbandes sind Vorwürfe der Gängelung und Diskriminierung. So wurden zwar einige Verbesserungen im Gesetz verankert, doch die grundsätzliche Kritik bleibt bestehen.
Grundlegende Kritik und der Appell an Länder und Kommunen
Trotz der Anpassungen sehen Kritiker in der Bezahlkarte vor allem ein Symbol der Abschreckung. Der Verband fordert daher von Ländern und Kommunen, von der Möglichkeiten der Einführung abzusehen. „Es handelt sich um schikanöse Symbolpolitik“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.
Die Entscheidung über den Einsatz von Bezahlkarten wird in die Hände von Ländern und Kommunen gelegt, ohne eine bundesweite Verpflichtung einzuführen. Der Paritätische Gesamtverband warnt vor allem vor dem administrativen Aufwand, der mit der Einführung einhergehen könnte.
Mögliche Probleme und Aufforderung zur Vernunft
Widersprüche und Klagen könnten die Folge sein, wo Bezahlkarten mit Beschränkungen für Bargeldabhebungen und Überweisungen verbunden sind. Die konkrete Umsetzung könnte vielerorts zu rechtlichen Herausforderungen führen.
Stellungnahmen und Kritik
Die Kritik kommt nicht nur von Wohlfahrtsverbänden, auch politische Akteure sehen das Gesetz kritisch. Der Paritätische zum Beispiel sieht in der Überweisung direkt auf das Konto der Leistungsbeziehenden eine adäquate und inklusivere Alternative.
Der administrative Aufwand
Bezüglich des administrativen Aufwands zeichnet der Paritätische ein deutliches Bild: Während man zur Bekämpfung von Kinderarmut 5000 zusätzliche Stellen in der Verwaltung kritisch sehe, würden in diesem Fall hohe Kosten und Mühen zur Drangsalierung von Flüchtlingen in Kauf genommen – so die kritischen Worte von Ulrich Schneider.
„Die Überweisung von Leistungen auf Konten der Betroffenen ist eine weniger aufwändige und inklusive Alternative“, ergänzt Schneider, der hiermit den Bund, Länder und Kommunen indirekt zur Handlung auffordert.
Fazit
Das Gesetz ist verabschiedet, doch die Debatte um seine Auswirkungen hat gerade erst begonnen. Der Paritätische Gesamtverband sowie andere Institutionen setzen nun auf einen pragmatischen Ansatz der Länder und Kommunen. Inklusion statt Exklusion sollte im Fokus stehen, um die Integration von Geflüchteten in Deutschland voranzutreiben.
Pressekontakt: Gwendolyn Stilling, [email protected], Tel.: 030 24636-305. Quelle: Paritätischer Wohlfahrtsverband, übermittelt durch news aktuell.