In einer aktuellen Entwicklung begrüßt der Paritätische Wohlfahrtsverband die Empfehlungen der „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“.
In Berlin wurden durch die „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ weitreichende Vorschläge zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs präsentiert, welche bereits als Meilenstein auf dem Weg zur Autonomie der Schwangeren bezeichnet werden. Eine Neuorientierung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafrechts, gepaart mit dem Rechtsanspruch auf Beratung anstelle einer Beratungspflicht, könnte die lang anhaltende Stigmatisierung von ungewollt Schwangeren beenden.
Argumente und Positionen
Die Bundesregierung wird vom Paritätischen Wohlfahrtsverband aufgerufen, die Handlungsempfehlungen der Kommission rasch in die Tat umzusetzen. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen, hebt hervor, dass sowohl die Autonomie als auch der Schutz des ungeborenen Lebens nicht durch strafrechtliche Maßnahmen erreicht werden können. Vielmehr bedarf es des Zugangs zu Informationen und Unterstützung ohne Kriminalisierung und Stigmatisierung.
Einforderungen und Perspektiven
Zu den weiteren Forderungen des Verbands gehören die Übernahme der Kosten für Schwangerschaftsabbrüche durch die Krankenkassen und eine klare Trennung zwischen dem selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruch und einem gegen den Willen der schwangeren Person, was weiterhin als Straftat angesehen wird. Zugleich wird betont, dass das Erbe Deutschlands, insbesondere aus der Zeit des Nationalsozialismus, beachtet werden muss, um Wiederholungen der damals verübten Unrechte, wie Zwangsabtreibungen, zu verhindern.
Versorgungsanspruch und Prävention
Die vom Wohlfahrtsverband geforderte flächendeckende Versorgung umfasst ein niedrigschwelliges, barrierefreies Beratungsangebot in verschiedenen Sprachen und kostenfreien Zugang zu Verhütungsmitteln für Menschen mit geringem Einkommen. Damit einher gehen starke Präventionsmaßnahmen und ein gesellschaftlicher Diskurs zur Enttabuisierung des Schwangerschaftsabbruchs.
Zusammenfassung der Position des Paritätischen Wohlfahrtsverbands
Zum Abschluss betont Ulrich Schneider die Wichtigkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen für die Unterstützung von schwangeren Personen in schwierigen Lebenslagen. Es gilt, die Stigmatisierung zu beenden und einen Rahmen zu schaffen, der selbstbestimmte, informierte und verantwortungsvolle Entscheidungen ermöglicht.
Die offizielle Pressekontaktstelle steht für Anfragen zur Verfügung und die Empfehlungen der Kommission stellen einen bedeutsamen Schritt in Richtung einer Gesellschaft dar, die Schwangerschaftsabbrüche nicht kriminalisiert, sondern unterstützt und begleitet.
„Keine Schwangere darf allein gelassen werden, und es muss Schluss sein mit Stigmatisierung. Der Schwangerschaftsabbruch muss enttabuisiert werden.“
Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen