Sozialverträgliche Klimapolitik ist machbar
Unsanierte Gebäude sind ein bedeutender Faktor für hohe Energiekosten und den hohen Ausstoß von Treibhausgasen. Eine umfassende energetische Modernisierung dieser Gebäude ist daher unerlässlich, um die Klimaschutzziele zu erreichen.
Mietende dürfen jedoch nicht die alleinige Last dieser Kosten tragen, weshalb eine gerechte Kostenverteilung zwischen Mietenden, Vermietenden und dem Staat essenziell ist.
Der Gebäudesektor ist eine der zentralen Herausforderungen im Bereich des Klimaschutzes. Ohne umgehende Korrekturen und Maßnahmen wird die sogenannte Klimaschutz-Lücke nicht bis 2030 geschlossen werden können.
Gleichzeitig verschärft sich die Wohnkrise, die Mieten steigen flächendeckend und die Belastung der Mieterhaushalte durch Wohnkosten erreicht kritische Dimensionen.
Die Sanierungsrate ist gegenwärtig sehr gering und die Umlage der Sanierungskosten führt zu steigenden Warmmieten, trotz sinkender Heizkosten.
Es existiert kein schlüssiges Konzept für warmmietenneutrale und energetisch effektive Sanierungen. Eine Studie des Instituts für Energie und Umweltforschung Heidelberg (ifeu-Institut), in Auftrag gegeben von BUND und DMB, schlägt nun ein Modell vor.
Das Drittelmodell
Das sogenannte Drittelmodell zeigt Wege auf, wie eine gerechte Kostenverteilung zwischen Mietenden, Vermietenden und Staat aussehen könnte.
Die Sanierungsumlage, also der prozentuale Anteil der Investitionen, der auf die Mietenden umgelegt werden darf, soll von acht bzw. zehn Prozent auf einheitlich drei Prozent gesenkt werden.
Die Höhe der Umlage würde dann durchschnittlich den Energieeinsparungen entsprechen, wodurch eine warmmietenneutrale Lösung für Mieter:innen gewährleistet wird.
„Eine sozialverträgliche Sanierung ist notwendig“, erklärte Dr. Melanie Weber-Moritz, Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes.
Die Forderungen
Die Studie liefert wichtige Erkenntnisse und basierend darauf fordern BUND und DMB die Anpassung der Modernisierungsumlage und eine Erhöhung der Fördersätze für umfangreiche Sanierungen.
Die staatlichen Fördermittel sollen bei den Vermietenden verbleiben und nicht mehr an die Mietenden weitergereicht werden.
Für eine Sanierung auf den Standard EH 55 EE sollen Fördermittel auf 40 Prozent, für den Standard EH 70 EE auf 30 Prozent angehoben werden.
Ein dauerhafter Sanierungsfahrplan und die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie sind ebenso Bestandteil der Forderungen, wie die Einführung einer sozialen Staffelung der Förderung.
Zusammengefasst bedarf es eines aufeinander abgestimmten Instrumenten-Mixes mit Anpassungen bei Mietrecht und Förderpolitik, um die derzeitige Situation signifikant zu verbessern.
Für weitergehende Informationen stehen entsprechende AnsprechpartnerInnen bei BUND und DMB bereit.