Enthüllung neuer Abgasskandal-Dimensionen beim Fiat Ducato
Neuerlich sieht sich die Automobilbranche mit einem Abgasskandal konfrontiert, der nun auch neuere Fahrzeugmodelle des Fiat Ducato betrifft. Diese erschütternde Feststellung teilte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 21. März 2024 mit, nachdem man unzulässige Abschalteinrichtungen bei diesen Fahrzeugen identifiziert hatte. Besonders für Eigentümer der Marken FCA Italy S.p.A. und Stellantis Europe S.p.A. könnte dies schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen.
Im Fokus der Untersuchungen standen mehrere Fiat Ducato-Fahrzeugtypen, insbesondere die Ausführungen mit dem 2,3 Liter Multijet 150 Motor, die gemäß den Euro 6-Richtlinien getestet wurden. Hierbei entdeckte das KBA bedenkliche Strategien zur Reduzierung der NOx-Emissionen, die gesetzlichen Normen nicht entsprechen.
Technische Hintergründe
Festgestellt wurde, dass selbst bei Fahrzeugen, die dem WLTP-Prüfverfahren unterzogen wurden, eine Reduktion der AGR-Rate mittels eines sogenannten Kraftstoffintegrals erfolgt. Weiterhin wurden auch zeitgesteuerte Mechanismen zur Verringerung der AGR- sowie SCR-Systemeffektivität aufgedeckt, was den Verdacht unerlaubter Abschalteinrichtungen erhärtet.
Eine besondere Brisanz besteht darin, dass die betroffenen Fahrzeuge sogar mit modernen SCR-Katalysatoren ausgestattet sind, welche eigentlich für eine effiziente Abgasreinigung sorgen sollten.
Rechtliche Konsequenzen und Ratschläge
Aus Sicht der Rechtsanwaltskanzlei HAHN Rechtsanwälte ist die Angelegenheit besonders ernst zu nehmen. Dr. Petra Brockmann kommentiert: „Es ist skandalös, dass offenbar auch neuere Fiat Ducato-Modelle auf Euro 6-Basis illegale Abschalteinrichtungen enthalten.“
Die Kanzlei rät betroffenen Fahrzeugbesitzern, sich vor einem möglicherweise anstehenden Werkstattbesuch für Software-Updates rechtlich zu beraten, um einer Verletzung der eigenen Ansprüche vorzubeugen sowie eventuelle Folgeschäden zu vermeiden.
Wichtige Aspekte für Betroffene:
- Betroffen sind neueste Fiat Ducato-Modelle unter anderem der Fahrzeugklasse Euro 6.
- Es wurden sowohl Fahrzeuge mit NOx-Speicherkatalysator (NSC) als auch mit SCR-Katalysator getestet.
- Für Halter könnte die Notwendigkeit bestehen, Werkstätten aufzusuchen.
- Es empfiehlt sich, eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Die Offenlegung dieser Vorfälle führt einmal mehr vor Augen, wie entscheidend die transparente Aufklärung und rechtliche Verfolgung solcher Praktiken ist – zum Schutz der Verbraucher und der Umwelt.
Für weitere Informationen und Beratung steht die Kanzlei HAHN Rechtsanwälte den Betroffenen zur Verfügung, um gemeinsam die nächsten Schritte zu evaluieren und die Interessen der Klienten wirksam zu vertreten.