Intensive Auseinandersetzung mit neuer Ethik der Fortpflanzungsmedizin gefordert
Am heutigen Tage hat die Öffentlichkeit in Berlin Zugang zum neuen Bericht der Kommission zur reproduktiven selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin erhalten. Der Bericht umfasst wichtige Empfehlungen an den Gesetzgeber, welche aus Sicht der Deutschen Bischofskonferenz kritisch betrachtet werden.
Die Deutsche Bischofskonferenz, vertreten durch Bischof Dr. Georg Bätzing, sieht die im Bericht der Bundesregierungskommission vorgestellten Empfehlungen als äußerst problematisch an. Dies betrifft insbesondere die vorgeschlagene Umgestaltung des geltenden Rechts zum Schwangerschaftsabbruch.
Die Arbeitsgruppe 1 der Kommission schlägt vor, dass ein Schwangerschaftsabbruch in der Frühphase der Schwangerschaft ohne Beratungspflicht legal und straffrei sein soll. Hierbei wird angenommen, dass das Lebensrecht des Embryos bzw. Fetus als weniger gewichtig eingestuft wird, je frischer die Schwangerschaft ist.
Die Kommission stellt weiterhin fest, dass das ungeborene Kind kein Träger von Menschenwürde sei und somit ein abgestufter Lebensschutz bestehe. Diese Annahmen stehen im starken Widerspruch zu den Grundausführungen des Bundesverfassungsgerichts (BVG), die das Leben und die Würde des ungeborenen Kindes bereits ab Nidation unter Schutz stellen.
Diese Ansichten der Kommission und die daraus resultierenden Schlussfolgerungen werden von der Bischofskonferenz abgelehnt, da sie eine Relativierung der menschlichen Würde und des Lebensrechts sehen.
Konflikt zwischen mütterlichen Rechten und ungeborenem Leben
Nach Auffassung der christlichen Lehre sei jedes Leben, inklusive des vorgeburtlichen lebens, von Beginn an individuell und heilig. Dieser Grundwert werde durch die Empfehlungen der Kommission missachtet. Des Weiteren betont die Deutsche Bischofskonferenz die Bedeutung des Schutzes und der Entwicklung menschlichen Lebens.
Ein weiteres Thema des Berichts, die Arbeitsgruppe 2, behandelt die Eizellspende und Leihmutterschaft. Hier plädiert die Kommission für eine gesetzliche Regelung und mögliche Aufhebung bestehender Verbote, wobei sie gleichzeitig die damit einhergehenden ethischen und juristischen Probleme erkennt.
Gesetzgebung zur Fortpflanzungsmedizin im Wandel?
Die Bischofskonferenz stellt die Würde der Frau und des Kindes in den Mittelpunkt und lehnt eine Kommerzialisierung durch Leihmutterschaft strikt ab. Hierbei sieht sie das Risiko einer Verletzung der Rechte der Beteiligten als zu groß an.
Eine mögliche Legitimierung der Leihmutterschaft wird auch im Kontext eines Geschäftsmodells der Reproduktionsmedizin diskutiert, was weitere ethische Fragen aufwirft.
Die Dringlichkeit einer ganzheitlichen und ethischen Besprechung dieser Thematik wird von der Deutschen Bischofskonferenz betont, um das Lebensrecht und die fundamentale Würde jedes Menschen, ungeachtet des Stadiums der Schwangerschaft, zu bewahren.
Stellungnahme der Deutschen Bischofskonferenz
Zusammenfassend drückt die Deutsche Bischofskonferenz ihre Sorge über die aktuellen Vorschläge der Kommission aus und betont die Notwendigkeit des Schutzes aller menschlichen Leben. Indem sie sich klar gegen die Kommissionsempfehlungen stellt, unterstreicht sie die Wichtigkeit der grundlegenden Werte des christlichen Glaubens in den aktuellen Diskussionen um Fortpflanzungsmedizin. Die Bischofskonferenz fordert eine Vertiefung der Debatte und plädiert dafür, an den bewährten ethischen und rechtlichen Prinzipien festzuhalten.