Dank einer effizienten Gefährdungsbeurteilung können Arbeitsplätze sicherer gemacht und Gewaltvorfälle vermindert werden.
Gewalt am Arbeitsplatz ist ein wachsendes Problem, das in Form von verbalen oder physischen Übergriffen auftritt und verschiedene Berufsgruppen betrifft. Um dem entgegenzuwirken, sind Arbeitgeber, einschließlich jene im Rettungsdienst, im Einzelhandel, der Pflege, Bildungseinrichtungen oder in Ämtern, verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Diese soll die Risiken in Bezug auf Gewalt erkennen und beurteilen und darauf aufbauend angemessene Schutzmaßnahmen implementieren.
Zu Beginn der Beurteilung steht die Frage, welche Arbeitsbedingungen Gewalt hervorrufen könnten. Dies involviert die Analyse von Kundenkontakten, dem Umgang mit schwierigen Personengruppen, Einzelarbeitsplätzen sowie dem Umgang mit Geld oder Wertsachen.
Die Identifizierung von Risiken kann durch persönliche Gespräche, Workshops oder anonyme Befragungen erfolgen. Nachdem die Risiken ermittelt wurden, gilt es Maßnahmen zu ergreifen, um diese zu vermeiden oder zumindest zu minimieren. Hierbei kommt das TOP-Prinzip (Technische, Organisatorische und Persönliche Maßnahmen) zum Einsatz.
Technische Maßnahmen
- Alarmsysteme
- Fluchtmöglichkeiten
- Rückzugsräume
- Gute Beleuchtung
- Trennung von Personal und Kundschaft
- Vermeidung gefährlicher Gegenstände
- Personen-Notsignal-Geräte
Organisatorische Maßnahmen
- Erfassung von Gewaltvorfällen
- Aufstellen eines Notfallplans
- Organisation des Hausrechts durch Sicherheitsdienstleister
- Ausbildung von psychologischen Erstbetreuern
Im Hinblick auf die persönliche Ebene ist es wichtig, die Kommunikationskompetenzen, Deeskalationstechniken und die Wahrnehmung der Mitarbeiter zu schulen sowie auf geeignete Arbeitskleidung zu achten. Des Weiteren sind regelmäßige Unterweisungen und Teamsitzungen essentiell, um einen Erfahrungsaustausch zu gewährleisten und ein ausgeprägtes Gefahrenbewusstsein zu entwickeln.
Regelmäßige Überprüfung und Anpassung
Es ist notwendig, dass Arbeitsbedingungen regelmäßig neu bewertet und die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft wird. Nicht wirksame Maßnahmen müssen angepasst werden, um eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung zu gewährleisten.
Informationen für Arbeitgeber rund um die Prävention von Gewalt und eine Vertiefung der Thematik bietet die Kampagne #GewaltAngehen der gesetzlichen Unfallversicherung auf ihrer Homepage.
Die Schaffung eines sicheren Arbeitsplatzes ist eine kontinuierliche Herausforderung, die sowohl technische als auch organisatorische und persönliche Aspekte umfasst. Die Nutzung der Gefährdungsbeurteilung durch Arbeitgeber spielt dabei eine zentrale Rolle, um Mitarbeiter vor Gewalt zu schützen und ein sicheres Arbeitsumfeld zu fördern.