Staatliche Förderungen erleichtern den Umstieg auf Öko-Heizungen
Die Bundesregierung unterstützt Eigentümer beim Austausch alter Heizsysteme durch umweltfreundliche Alternativen mit attraktiven finanziellen Anreizen. So können bis zu 70 Prozent der Kosten für den Einbau von wasserführenden Pelletöfen in Bestandsgebäuden erstattet werden. Auf diese Weise möchte die Regierung den Einsatz regenerativer Energiequellen vorantreiben und einen beträchtlichen Schritt in Richtung Klimaschutz gehen.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch oft als Heizungsgesetz bezeichnet, stellt den Rahmen dar, innerhalb dessen diese Förderungen möglich sind. Hierdurch sollen vornehmlich ältere Öl- und Gasheizungen durch umweltfreundliche Heizsysteme ersetzt werden. Mit der Förderung eröffnet der Staat gerade für Biomasseheizungen attraktive Möglichkeiten.
Förderungen im Überblick
Die Förderungsstruktur ist vielseitig und richtet sich sowohl nach der gewählten Heizungstechnik als auch nach dem Einkommen des Antragstellers. Dabei sind mehrere Boni miteinander kombinierbar:
Grundförderung
Jeder, der sein Heizsystem im Zuge der Modernisierung auf mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien umstellt, hat Anspruch auf eine Grundförderung von 30 Prozent.
Klimageschwindigkeits-Bonus
Besitzer, die ihre alte Heizung durch umweltfreundlichere Alternativen ersetzen, können bis Ende 2028 einen zusätzlichen Bonus von 20 Prozent in Anspruch nehmen. Pelletheizungen müssen dafür allerdings mit Solarthermie, Photovoltaik oder einer Wärmepumpe kombiniert werden.
Umweltbonus für saubere Technologien
Einen weiteren Anreiz bietet der Umweltbonus von 2.500 Euro, der für besonders emissionsarme Geräte gewährt wird. Diese müssen unter 2,5 mg/m³ Staubausstoß liegen und über einen Staubabscheider verfügen.
Einkommensabhängiger Bonus
Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro können zusätzlich einen Einkommensbonus von weiteren 30 Prozent erhalten.
Bei Inanspruchnahme aller Boni bleibt die Förderung auf maximal 70 Prozent der förderfähigen Kosten limitiert. Der maximale Zuschuss der KfW erreicht damit, bei einer Obergrenze der förderfähigen Kosten von 30.000 Euro, bis zu 23.500 Euro. Der erwähnte Umweltbonus kommt unabhängig davon zusätzlich hinzu.
Wie wird der Antrag gestellt?
Die Antragstellung erfolgt online über das Portal der KfW. Wichtig dabei: Der Antrag muss nach Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags mit einem Fachbetrieb und vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Der abgeschlossene Vertrag muss zudem eine Klausel beinhalten, die die Durchführung der Arbeiten an die Gewährung der Förderung knüpft. Da kein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht, sollten Maßnahmen erst nach der Genehmigung in Auftrag gegeben werden, um das Risiko zu minimieren.
Weiterführende Informationen und Details zur Förderung und den Antragsbedingungen finden Interessierte auf der Homepage der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie auf der Verbraucherseite des HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.
Eine grüne Heizung schont nicht nur das Portemonnaie, sondern auch die Umwelt. Der Staat unterstützt den Umstieg auf erneuerbare Energiequellen mit einem großzügigen Fördersystem. Berücksichtigen Sie diese Optionen bei Ihrer nächsten Heizungsmodernisierung und profitieren Sie vom finanziellen Zuschuss sowie einem nachhaltigen Wohnkomfort.