Reisende aufgepasst: Was Sie bei Flugausfällen über Ihre Rechte wissen müssen
Die Osterfeiertage stehen bevor und zahlreiche Reisende planen ihre Flüge zu Feriendestinationen oder zurück nach Hause. Doch was geschieht, wenn plötzlich ein Streik ausbricht und die Flüge ausfallen? Rund 50.000 Passagiere sind von den aktuellen Streikmaßnahmen betroffen und müssen sich auf etwa 400 annullierte Flüge einstellen. In solchen Situationen greift die Regelung der EU-Verordnung 261/2004.
Wissenswertes über Ausgleichszahlungen
Passagiere haben einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen, wenn ein Flug weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert wird. Je nach Länge der Flugstrecke variieren diese zwischen 250 €, 400 € oder 600 €. Ausnahmen bilden außergewöhnliche Umstände wie schlechtes Wetter oder eine Sicherheitssperre des Flughafens, unter denen die Fluglinie von der Zahlungspflicht befreit ist. Streiks des eigenen Personals zählen jedoch nicht zu diesen Umständen, wie Urteile des Europäischen Gerichtshofs bestätigen. Daher können betroffene Reisende in vielen Fällen mit einer Kompensation rechnen.
Ihr Recht auf Ersatzbeförderung
Im Falle eines Ausfalls steht den Passagieren des Bordpersonals von Austrian Airlines ebenfalls ein Recht auf Ersatzbeförderung zu. Die Airline ist verpflichtet, Ihnen möglichst schnell eine adäquate Alternative anzubieten, die auch alternative Verkehrsmittel wie Bahn oder Bus beinhalten kann.
Es besteht auch die Möglichkeit, bei unzumutbaren Angeboten innerhalb einer kurzen Frist eine bessere Option zu verlangen oder selbstständig eine Ersatzbeförderung zu organisieren. Die Kosten dafür müssten dann von Austrian Airlines erstattet werden.
Erstattung Ihrer Ticketkosten
Wenn eine Ersatzbeförderung nicht in Anspruch genommen werden will oder kann, haben Passagiere das Recht auf eine vollständige Rückerstattung des Ticketpreises. Diese sollte innerhalb von 7 Tagen erfolgen, ohne jegliche Abzüge. Es gilt jedoch, dass man sich zwischen Ersatzbeförderung und Erstattung entscheiden muss – beides gleichzeitig kann nicht verlangt werden.
Betreuungsleistungen der Fluglinie
Bei Verspätungen von mehr als zwei Stunden für Flugstrecken bis zu 1.500 km und ab drei bzw. vier Stunden bei längeren Flugstrecken haben Sie bestimmte Betreuungsrechte. Dazu gehören unter anderem:
- Verpflegung und Erfrischungen
- Hotelunterkunft bei Notwendigkeit
- Transport zum Hotel und zurück zum Flughafen
Die Airline ist auch für diese anfallenden Kosten verpflichtlich, meistens in Form von Gutscheinen. Falls keine Gutscheine ausgehändigt werden, ist es wichtig, alle Belege zu bewahren, um eine spätere Erstattung zu erhalten.
„Falls Sie keine Gutscheine erhalten, sollten Sie Ihre Ausgaben sorgfältig belegen, um diese von der Fluglinie erstattet zu bekommen.“ – Das empfiehlt FairPlane, eine Organisation, die sich um die Rechte von Flugreisenden kümmert. Den betroffenen Flug können Sie einfach online zur Prüfung bei FairPlane einreichen.
Die aktuelle Streiksituation bei Austrian Airlines verlangt den Reisenden einiges ab und es kommt zu vielen Unannehmlichkeiten. Aber die umfassenden Regelungen zum Fluggastrecht in der EU verhelfen den Passagieren zu ihren Rechten und bieten spürbare Unterstützung. Wichtig ist es, informiert zu sein und seine Ansprüche fristgemäß und dokumentiert geltend zu machen.