Steuerliche Erleichterung für Umzügler: Das sollten Sie wissen!
Ein Wohnungswechsel geht oft ins Geld, besonders, wenn er aus beruflichen Gründen erfolgt. Glücklicherweise bietet der Fiskus finanzielle Unterstützung in Form von Steuererleichterungen. Die Möglichkeit, Umzugskosten von der Steuer abzusetzen, kann eine deutliche Entlastung sein. Die Umzugskostenpauschale wurde erst vor Kurzem, im März 2024, von 886 Euro auf 964 Euro erhöht, was zusätzlichen Anreiz schafft, sich über die bestehenden Regelungen zu informieren.
Wann ist ein Umzug beruflich bedingt?
Eine Statistik von Statista zeigt auf, dass fast die Hälfte aller Deutschen, nämlich 49 Prozent, schon einmal aufgrund ihres Berufs umgezogen sind. Die Ausgaben, die dabei anfallen, lassen sich als Werbungskosten absetzen. Dafür müssen allerdings bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Zum Beispiel muss ein Arbeitsplatzwechsel zu einem nicht am bisherigen Wohnort ansässigen Unternehmen erfolgen, oder der Umzug führt zu einer erheblichen Verkürzung der Arbeitswegzeit, genauer um mindestens eine Stunde täglich.
Anerkennung der Umzugskosten durch das Finanzamt
Grundsätzlich werden zwei Arten von Kosten anerkannt: die allgemeinen Umzugskosten und die sonstigen Umzugskosten. Zu den allgemeinen Kosten zählen Ausgaben wie Fahrten zur Wohnungsbesichtigung oder die Kosten für eine Umzugsfirma, während zu den sonstigen Kosten Ausgaben für Wohnungssuche-Anzeigen oder das Ummelden von Dokumenten und Fahrzeugen zählen.
Möchte man die tatsächlichen Umzugskosten steuerlich geltend machen, so ist dies nur mit entsprechendem Nachweis durch Quittungen oder Rechnungen möglich. Für die Pauschalen sind keine Nachweise erforderlich.
Kombination von tatsächlichen Kosten und Umzugskostenpauschale
Wer berufliche Gründe für seinen Umzug vorweisen kann, dem steht es frei, sowohl die tatsächlichen Kosten als auch die Umzugskostenpauschale in der Steuererklärung anzugeben. Die Höhe der Pauschale beträgt nun 964 Euro für die umziehende Person und 643 Euro für jeden weiteren im Haushalt lebenden Angehörigen, also beispielsweise Ehe- oder Lebenspartner sowie Kinder.
- Neuer Pauschalbetrag seit 1. März 2024: 964 Euro für die umziehende Person.
- Für Familienmitglieder: 643 Euro pro Person.
- Eine vierköpfige Familie kann somit 2.893 Euro geltend machen.
Die Berechnung der Pauschale richtet sich nach dem Tag vor dem Einladen des Umzugsguts, so der VLH-Vorstand Uwe Rauhöft. Wer also am 1. März 2024 umzieht, muss mit der Pauschale vom Vorjahr rechnen, da der Stichtag hier der 29. Februar ist.
Doppelte Haushaltsführung und Umzugskosten
In Fällen einer doppelten Haushaltsführung können die Umzugskosten ebenfalls steuerlich abgesetzt werden. Dies betrifft sowohl die Neubegründung als auch die Beendigung eines zweiten Haushalts und erlaubt den Abzug der tatsächlich entstandenen Kosten, ohne die Nutzung von Pauschalen.
Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Als Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein mit über einer Million Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen landesweit bietet die VLH Unterstützung bei der Einkommensteuererklärung, prüft Steuerbescheide und vieles mehr, basierend auf ihrer fachlichen Kompetenz und Erfahrung. Die VLH verweist auf die Wichtigkeit der genauen Angabe des Umzugsdatums in der Steuererklärung, um von den aktuellen Steuererleichterungen zu profitieren.
Fazit und Ausblick
Angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten können die gestiegenen Pauschalbeträge für Umzüge eine signifikante finanzielle Erleichterung darstellen. Es lohnt sich daher, die Voraussetzungen und Möglichkeiten genau zu prüfen und die Unterstützung von Institutionen wie der VLH in Anspruch zu nehmen.