Entscheidungen zur steuerlichen Klassifikation könnten Millionen von Paaren in Deutschland betreffen.
Die Frage, wie Ehepaare steuerlich klassifiziert werden, ist nicht nur ein trockenes Thema für Finanzexperten. Es betrifft das monatliche Nettoeinkommen und damit den Lebensstandard von Millionen von Menschen. Mit der lebhaften Debatte um die mögliche Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 steht daher viel auf dem Spiel. Diese Diskussion fordert ein tiefes Verständnis für die Auswirkungen der bestehenden Steuerregelungen sowie die Kenntnis der möglichen alternativen Modelle, die nach einer solchen Änderung gelten könnten.
Wer von der Steuerklassen-Kombination 3 und 5 profitiert und welche Konsequenzen sich daraus ergeben, ist komplex. Hierbei ist auch das Ehegattensplitting von Bedeutung, welches trotz der individuellen Steuerklassen das zu versteuernde Einkommen eines Paares betrifft. Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH), Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein, beleuchtet diesen Umstand genauer und stellt berechnete Rechenbeispiele zur Verfügung, um die Thematik greifbarer zu machen.
Wie die Steuerklassen das Nettogehalt bestimmen
In Deutschland gibt es sechs verschiedene Steuerklassen. Sie entscheiden, wie hoch die monatlich abzuführende Lohnsteuer ausfällt und somit, wie viel Nettogehalt letztlich zur Verfügung steht. Eine Auswahl hierzu:
- Steuerklasse 1: Für Alleinstehende wie Ledige, Verwitwete oder Geschiedene.
- Steuerklasse 2: Für Alleinerziehende mit Anspruch auf Kindergeld.
- Steuerklasse 3 und 5: Für Verheiratete, wenn einer von beiden die jeweils andere Klasse wählt.
- Steuerklasse 4: Für Verheiratete ohne großen Einkommensunterschied.
- Steuerklasse 6: Für Personen mit einem zusätzlichen steuerpflichtigen Job.
Das Prinzip des Ehegattensplittings
Während die monatlichen Steuerabzüge von der gewählten Steuerklassen-Kombination abhängen, ist die endgültige Steuerlast für das Jahr durch die Steuerklassenwahl nicht beeinflusst. Hier tritt das Ehegattensplitting in Kraft, welches dafür sorgt, dass die Einkommen der Partner/innen gemeinschaftlich betrachtet und versteuert werden, und somit zum Teil erheblich Steuern gespart werden können. Dies wirkt sich insbesondere bei Paaren mit stark unterschiedlichen Einkommen aus.
Steuerklassen-Kombination 3/5 unter der Lupe
Die Steuerklassen-Kombination 3 und 5 wird oft als günstig angesehen, da sie über das Jahr verteilt zu niedrigeren Lohnsteuerabzügen bei dem Partner mit dem höheren Einkommen führt. Diese Ersparnis wird jedoch mit der Abgabe der gemeinsamen Steuererklärung ausgeglichen, was oft zu einer Steuernachzahlung am Jahresende führt.
Im Gegensatz dazu führen die Steuerklasse 4 mit Faktor und ohne Faktor zu einer höheren monatlichen Abgabe, die nach der Steuererklärung oft eine Steuerrückerstattung zur Folge hat. Hierin spiegelt sich das fundamentale Prinzip des deutschen Steuersystems: Die Höhe der monatlichen Abzüge beeinflussen nicht die tatsächliche Jahressteuerlast, die sich aus dem zu versteuernden Einkommen ergibt.
Faszinierend ist, dass Lohnersatzleistungen durch die Wahl der Steuerklasse tatsächlich höher oder niedriger ausfallen können – ein Umstand, der in der Diskussion um die Steuerklassen oft zu wenig Beachtung findet.
Blick in die Zukunft: Mögliche Alternativen
Nicht nur die derzeitigen Steuermodelle, sondern auch mögliche Alternativen bei einer Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 sind in der Diskussion. Würden diese wegfallen, so müsste ein System gefunden werden, das einerseits gerecht gestaltet ist und andererseits weiterhin das Prinzip des Ehegattensplittings beibehält. Hier ist ein tiefes Verständnis für die Komplexität des Steuerrechts ebenso erforderlich wie die Fähigkeit, praktikable und faire Lösungen für die Zukunft zu entwickeln.
Es bleibt ein spannendes Thema, das eng im Auge zu behalten lohnt, sowohl für Steuerexperten als auch für verheiratete Paare und solche, die es werden wollen.